Rechtlicher Hinweis und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bitte achten Sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen
Termine werden im Voraus am Anfang des Monats vereinbart. Individuelle Terminvereinbarungen können getroffen werden. 

Verlegung von Terminen: Bitte sagen Sie 24 Stunden vor Ihrem Termin ab. Dann wird der Termin in den nächsten Monat verschoben und Sie verlieren Ihr Geld nicht. Der Preis wird mit der Zahlung im nächsten Monat verrechnet.

Kurse vor Ort bei Ihnen zu Hause: Bei Kursen im Raum Ravensburg/Friedrichshafen fällt keine Kilometerpauschale an. 

Terminabsage: Termine können Sie bitte 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Bei Absagen ab 24 Stunden vorher berechne ich den vollen Preis. Der Unterricht für Montag muss spätestens am Freitag abgesagt werden.

Onlinekurse: Eine gute Internetverbindung seitens des Kunden ist wichtig. Wenn durch eine schlechte Verbindung der Unterricht nicht stattfinden kann, werden die Kosten nicht zurückerstattet.

Rechtliche Hinweise für Übersetzungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung. 

2. Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

II. Umfang des Übersetzungsauftrages/ Auftragsbestätigung
1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. 

2. Als vertraglich vereinbart gilt nur der Inhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Aus der Auftragsbestätigung ergibt sich: der Umfang der zu leistenden Arbeiten; der Eingangstermin des Ausgangstextes nebst sämtlicher für den Auftragnehmer notwendiger Unterlagen; Eingang der Übersetzung beim Auftraggeber in der vereinbarten Lieferform (schriftlich, per Fax oder E-Mail); die Vergütung; zusätzliche Leistungen; die Vereinbarung über die Benutzung bestimmter Hard- oder Software; Zahlungsmodalitäten. 

4. Von einer Seite gewünschte Änderungen und oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die jeweils andere Seite.

III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers 
1. Der Auftraggeber muss den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen. 

2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

3. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

IV. Ausführung durch Dritte 
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung seiner Obliegenheiten Dritter zu bedienen. 

2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber etwaige Schadensersatzansprüche an Dritte abzutreten.

V. Lieferfristen/Teillieferungen
1. Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und sind nur voraussichtliche Liefertermine. Sie gelten nicht als verbindliche Zusicherung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Teillieferungen zu den vereinbarten Bedingungen anzunehmen.

2. Der Auftraggeber ist in den Fällen des von dem Auftragnehmer zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Lieferfrist durch den Auftragnehmer unangemessen lange überschritten worden ist und der Auftraggeber dem Auftragnehmer in elektronischer oder schriftlicher Form eine Nachfrist gesetzt hat.

VI. Mängelbeseitigung
1. Mängel muss der Auftraggeber unter bestimmter Angabe des Mangels schriftlich anzeigen. Sämtliche Mängelrügen sind bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und bei versteckten Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach deren Entdeckung ausgeschlossen.

2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung vor.

3. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

VII. Haftung/Schadensersatz 
1. Der Auftraggeber haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Computerviren entstehen. Der Auftragnehmer überprüft seine EDV (Netzwerke, Arbeitsstationen, Programme, Dateien etc.) regelmäßig auf Viren. 

3. Bei Lieferungen von Dateien per E-Mail oder jegliche andere Form der Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Texte zuständig. Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Fernübertragung sind grundsätzlich ausgeschlossen. 

4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die auf unrichtigen, unvollständigen, missverständlichen und/oder unleserlichen Angaben des Auftraggebers beruhen.

5. Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf das Doppelte des Rechnungswertes der Leistung oder Lieferung, maximal jedoch auf EUR 10.000,00 (in Worten: zehntausend Euro) beschränkt. 

6. Für den Fall, dass der Auftraggeber den zu übersetzenden Text veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet, diesen Zweck dem Auftragnehmer jedoch bei Auftragserteilung verschwiegen hat, ist der Ersatz des Schadens ausgeschlossen, der dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss. Für diesen Fall behält sich der Auftragnehmer Ansprüche aus Verletzung urheberrechtlicher Vorschriften vor. 

VIII. Geheimhaltungspflichten
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden. 

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form kein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen durch den Auftragnehmer gewährleistet werden kann, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen. In solchen Fällen ist eine Haftung des Auftragnehmers für etwa entstehende Schäden ausgeschlossen.

IX. Vergütung 
1. Die Vergütung ist sofort nach Rechnungserstellung fällig, sofern nicht gesonderte Zahlungsziele ausdrücklich vereinbart wurden. 

2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner ist er berechtigt, unter vorheriger Ankündigung das Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen auszuüben oder Vorauszahlungen zu verlangen. Der in Verzug geratene Kunde ist verpflichtet, gelieferte, noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Übersetzungen auf Verlagen herauszugeben. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, die sofortige Zahlung aller noch offenen, einschließlich der noch nicht fälligen Beträge zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung ist der Auftragnehmer berechtigt, die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an zu berechnen. 

3. Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis – gesondert aufgeführt – enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.

 4. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

5. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

X. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. 2. Der Übersetzer behält sich ein Urheberrecht vor.

XI. Anwendbares Recht/Wirksamkeit 
1. Für den Auftrag und alle sich darauf ergebenden Ansprüche gilt das deutsche Recht. 2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

XII. Gerichtsstand 
Für alle Streitigkeiten wird als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragspartner der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

XIII. Änderungen der Geschäftsbedingungen 
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widersprochen wird.